Der Gottesdienst
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Hört man sich das Orgelnachspiel still an, bleibt man also sitzen oder verlässt man dabei die Kirche?
Darüber, ob das musikalische Nachspiel den gemeinsamen Auszug aus der Kirche begleitet oder zur Schlussbesinnung einlädt, gehen die Meinungen der Fachleute auseinander.
Beide Funktionen kann das musikalische Nachspiel (Orgelnachspiel) erfüllen. Jedenfalls ist das Nachspiel Teil der Liturgie; der Gottesdienst ist nicht vorher schon beendet. Das Verlassen der Kirche ist, wie es auch geschieht, noch Teil des Gottesdienstes.
Das ist die herkömmliche Weise
Tradition hat es, dass die Personen, die zu Beginn einzogen, dabei prozessionsartig den Kirchsaal verlassen. Auch, dass die versammelte Gemeinde dabei den Kirchsaal verlässt, war und ist üblich; der Brauch, dass alle dabei sitzen bleiben, ist neuer.
Die Funktion des Nachspiels muss deutlich sein!
Man sollte sich klar darüber sein und es deutlich machen, ob das Nachspiel Prozessionsmusik zum Auszug ist oder die Gemeinde einlädt, zu bleiben, bewusst der Musik zu lauschen und sich zum Abschluss zu besinnen.
Der Auszug zu besonderen Anlässen wie kirchliche Trauung oder Bestattung
Eine besondere Situation ist der Auszug des Brautpaares und der Hochzeitsgesellschaft aus der Hochzeitskirche. Auch beim Auszug einer Trauergesellschaft aus der Trauerhalle bzw. Trauerkapelle gibt es über die Auswahl passender Musik hinaus Besonderheiten zu beachten.
Es ist das letzte Stück der Liturgie. Es folgen keine Verabschiedungsworte, Dankworte oder Einladungen. Die Gemeinde verlässt während des Orgelnachspiels (musikalischen Nachspiels) oder direkt nach dem letzten Ton den Kirchsaal.
Informationen zum Musikstück geben
Wie für das Vorspiel (Präludium), so gilt auch für dieses Nachspiel (Postludium), dass man die versammelte Gemeinde über den Komponisten (und das musikalische Werk) informieren kann. Dies sollte jedenfalls geschehen, wenn es sich um ein musikalisch bedeutsames Stück handelt. Nähere Angaben - Informationen zur Entstehung / Komponist - können in den Abkündigungen oder vor der Ausführung bekannt gegeben werden.
Traditionell ist das Orgelnachspiel ein Element, bei dem gehandelt wird.
Die Handlung muss während des Postludiums nicht völlig stillstehen. Symbolische Handlungen, die das Zuhören nicht stören, können durchaus ausgeführt werden. Es werden z.B. die Kerzen gelöscht und die Abendmahlsgeräte auf den Kredenztisch getragen.
Der feierliche Auszug
Findet dabei ein Auszug der Personen statt, die zu Beginn feierlich eingezogen sind, so ist zu beachten, was unter „Einzug“ erwähnt ist - ggf. wird die Kerze vorangetragen, die Reihenfolge eingehalten.
Den Auszug der Gemeinde gestalten
Die versammelte Gemeinde kann bei diesem Nachspiel den Kirchsaal verlassen. Da der Auszug dann Teil der Liturgie ist, muss er als solcher eingeführt und gestaltet werden, damit das musikalische Nachspiel nicht in Verabschiedungen, „Nachgesprächen“ und Kommentaren untergeht:
Es wird ausdrücklich zum stillen, meditativen Auszug aufgefordert.
Ein passender Vers wird gemeinsam gesungen. Es bieten sich Lieder an, die bereits für den „Einzug“ empfohlen sind. Auch „Geh aus, mein Herz, und suche Freud“ (EG 503) oder „Geh mit uns, Herr“ (EG Anhang 657) sind ggf. geeignet.
Das „Mein Liederbuch 2 - ökumene heute“ bietet unter dem thematischen Verzeichnis „Aufbruch / Exodus / neue Welt“ Lieder zur Auswahl.
Alternativen zum Orgelnachspiel bieten
Statt der Orgel können - wie schon beim Präludium ausgeführt - andere Instrumente „zum Einsatz“ kommen. Auch hier sollte man die Fähigkeiten der Gemeindeglieder einbinden.
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