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Das Rüstgebet

Bußgebet / Bußakt / Allgemeines Sündenbekenntnis / Schuldbekenntnis

Geschichte und Bedeutung

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Geschichte und Bedeutung des Bußgebetes

Das Rüstgebet in der Alten Kirche und im Mittelalter
Mit dem Begriff „Rüstgebet“ bezeichnete man ursprünglich das priesterliche Vorbereitungsgebet, das dem Gottesdienst voranging. Der alte liturgische Name dafür ist Confiteor. Als Einleitung zum Rüstgebet stand der Psalm 43. Auf den letzten Vers des Psalms "Ich werde ihm noch danken, dass er meines Angesichts Hilfe ist", folgte inhaltlich passend "Unsere Hilfe steht im Namen des Herrn, der Himmel und Erde gemacht hat" (Psalm 121,2 sowie Psalm 124,8).

Im Anschluss an diese Einleitung bekannten die versammelten Amtsträger (nacheinander) gegenüber Gott und gegenseitig allgemein ihre Sünden:
" ... dass ich gesündigt habe mit Gedanken, Worten und Werken"
und baten die übrigen Amtsbrüder um ein fürbittendes Gebet
" ... betet für mich zu Gott, unserm Herrn!"
Diese erfüllten den Wunsch:
"Der allmächtige Gott erbarme sich deiner. Er vergebe dir deine Sünde und führe dich zum ewigen Leben!"

Aus diesem Bittgebet für die Vergebung der Sünden entwickelte sich die gottesdienstliche Gnadenzusage.

Im 14. Jahrhundert wurde an den Beginn dieses Rüstgebetes noch diese Formel gestellt: "Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes - Amen"

Diese Worte sind dem Taufbefehl (Matthäus 28,19) entnommen. Vergleiche dazu auch den Abschnitt Liturgischer Gruß.

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Das Rüstgebet im Protestantismus

Martin Luther übernahm das Rüstgebet nicht.
Ihm reichte als "Bereitung" das persönliche, stille Gebet vor dem Gottesdienst und dann besonders das gemeinsame Vaterunser - auch und gerade in Gottesdiensten mit Eucharistiefeier.

Aus dem priesterlichen Vorbereitungsgebet entstand sehr spät - in einigen Agenden während der Reformationszeit, vorwiegend aber erst im 19. Jahrhundert - ein Rüstgebet der versammelten Gemeinde. Seither gehört es zu den umstrittenen Teilen des protestantischen Gottesdienstes.

Einige Agenden sehen vor, dass Pfarrer und Gemeinde sich gegenseitig die Sünden bekennen und um ein "Erbarmungsgebet" bitten - ähnlich wie es unter den Amtsträgern im späten Mittelalter praktiziert wurde.

Zumeist ist es allerdings üblich, dass das durch Liturg / Liturgin begonnene Rüstgebet ein Stichwort enthält, auf welches die Gemeinde mit einer Bitte um Vergebung einstimmt. Auf das Stichwort: "Gott sei mir Sünder gnädig" antwortet die Gemeinde mit: "Der allmächtige Gott erbarme sich unser, er vergebe uns unsere Sünde und führe uns zum ewigen Leben. Amen."

Diese Antwort der Gemeinde ist ein „erweitertes Amen“ mit der Bedeutung: Ja, so wie es vorgebetet wurde, ist es unser Bekenntnis und wir bitten um Vergebung.

Das Rüstgebetes als allgemeines Sündenbekenntnis
Das inhaltlich Kennzeichnende dieses Rüstgebetes ist, dass es uns zu einer Gemeinschaft verbindet, in der man sich bewusst ist, auf Gottes "grundlose" Gnade und Vergebung angewiesen zu sein. Wir sprechen "Gott sei mir Sünder gnädig" wie der Zöllner bei Lukas 18,13. Dabei geht es nicht um das Eingestehen einzelner Sünden, sondern um das Bekenntnis, dass wir Menschen grundsätzlich hilflos und auf Erbarmung angewiesen sind. Wir erniedrigen uns vor Gott.

Das Rüstgebet als allgemeine Beichte
Mancherorts wird dieser Rüstteil - insbesondere in Gottesdiensten mit Abendmahlsfeier - zur allgemeinen Beichte entfaltet, indem Liturg / Liturgin eine Beichtfrage stellt: "Ist dies euer aufrichtiges Bekenntnis, und begehrt ihr Vergebung der Sünden um Christi willen, so antwortet: Ja." Dem Bekenntnis der Schuld durch das gemeinsame "Ja" folgt dann eine ausdrückliche Lossprechung, z. B.: "Der allmächtige Gott hat sich euer erbarmt um des heiligen Leidens, und Sterbens und Auferstehens unseres Herrn Jesu Christi willen. In der Kraft des Befehls, den der Herr seiner Kirche gegeben hat, verkündige ich euch: Euch sind eure Sünden vergeben - im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen"

Eine solche Ausformung des Rüstgebetes zur Beichte als fester Bestandteil der Liturgie ist theologisch besonders umstritten. Schuld bekennen ja - doch man muss sich nicht "reinigen" um vor Gott zu treten.
Mit Recht wird gefragt: Warum eine vorherige Lossprechung nötig sein soll, wo doch die Lesungen und die Predigt Vergebung verkündigen und die Sündenvergebung durch das Abendmahl ausdrücklich geschieht? Der ganze Gottesdienst ist Gnadenzuspruch und Vergebung. / Schuld zu erkennen und zu bekennen ist ein wichtiges gottesdienstliches Element. Die heilsame Wirkung des Opfertodes Christi und die damit verbundene Sündenvergebung muss immer wieder Inhalt gottesdienstlicher Entfaltung sein.
Auf keinen Fall sollte aber der Eindruck entstehen, als müsse sich der Mensch erst von Sünden „reinigen“, bevor er den Gottesdienst feiern darf.

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