Das Rüstgebet
Bußgebet - Bußakt - - Allgemeines Sündenbekenntnis - Schuldbekenntnis
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Liturgiegeschichte und Bedeutung des
Rüstgebetes
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Der liturgische Ort des Rüstgebetes im Gottesdienstverlauf
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Die Gestaltung des Rüstgebetes / allgemeinen Sündenbekenntnisses
Geschichte und Bedeutung
des Bußgebetes
Das Rüstgebet in der Alten Kirche und im Mittelalter
Mit dem Begriff „Rüstgebet“ bezeichnete man ursprünglich das priesterliche Vorbereitungsgebet, das dem
Gottesdienst voranging. Der alte liturgische Name dafür ist „Confiteor“.
Als Einleitung zum Rüstgebet stand der Psalm 43. Auf den letzten Vers des Psalms „Ich werde ihm noch
danken, dass er meines Angesichts Hilfe ist“, folgte inhaltlich passend "Unsere
Hilfe steht im Namen des Herrn, der Himmel und Erde gemacht hat" (Psalm 121,2 sowie Psalm 124,8). Daraufhin bekannten die versammelten
Amtsträger (nacheinander) gegenüber Gott und gegenseitig allgemein ihre
Sünden („ ... dass ich gesündigt habe mit Gedanken, Worten und Werken“) und baten die übrigen Amtsbrüder
um ein fürbittendes Gebet („ ... betet für mich zu Gott, unserm Herrn!“). Diese erfüllten den Wunsch ("Der
allmächtige Gott erbarme sich deiner. Er vergebe dir deine Sünde und führe dich zum ewigen Leben").
Aus diesem Bittgebet für die Vergebung der Sünden entwickelte sich die
gottesdienstliche Gnadenzusage.
Im 14. Jahrhundert wurde an den Beginn dieses Rüstgebetes noch die Formel
"Im
Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes - Amen"
gestellt. Diese Worte sind dem Taufbefehl (Matthäus 28,19) entnommen.
Vergleiche dazu auch den Abschnitt „Liturgischer Gruß“.
Das Rüstgebet im Protestantismus
Martin Luther übernahm das Rüstgebet
nicht. Ihm reichte als „Bereitung“ das persönliche, stille Gebet vor
dem Gottesdienst und dann besonders das gemeinsame Vaterunser - auch und
gerade in Gottesdiensten mit Eucharistiefeier.
Aus dem priesterlichen Vorbereitungsgebet entstand sehr spät - in einigen
Agenden während der
Reformationszeit, vorwiegend aber erst im 19. Jahrhundert - ein Rüstgebet
der versammelten Gemeinde.
Seither gehört es zu den umstrittenen Teilen des protestantischen Gottesdienstes.
Einige Agenden sehen vor, dass Pfarrer und Gemeinde sich gegenseitig die Sünden bekennen und um ein
„Erbarmungsgebet“ bitten - ähnlich wie es unter den Amtsträgern im späten Mittelalter praktiziert wurde.
Zumeist ist es allerdings üblich, dass das durch Liturg / Liturgin begonnene Rüstgebet ein
Stichwort enthält, auf welches die Gemeinde mit einer Bitte um Vergebung
einstimmt. So antwortet die Gemeinde auf das Stichwort
"Gott
sei mir Sünder gnädig"
mit:
"Der
allmächtige Gott erbarme sich unser, er vergebe uns unsere Sünde und führe uns zum ewigen Leben. Amen."
Diese Antwort der Gemeinde ist ein „erweitertes Amen“ mit
der Bedeutung: Ja, so wie es vorgebetet wurde, ist es unser Bekenntnis und wir bitten um Vergebung.
Das Rüstgebetes als allgemeines Sündenbekenntnis
Das inhaltlich Kennzeichnende dieses Rüstgebetes ist, dass es uns zu einer Gemeinschaft
verbindet, in der man sich bewusst ist, auf Gottes „grundlose“ Gnade
und Vergebung angewiesen zu sein. Wir sprechen „Gott
sei mir Sünder gnädig“ wie der Zöllner bei
Lukas 18,13. Dabei
geht es nicht um das Eingestehen einzelner Sünden, sondern um das
Bekenntnis, dass wir Menschen grundsätzlich hilflos und auf Erbarmung
angewiesen sind. Wir erniedrigen uns vor Gott.
Das Rüstgebet als allgemeine Beichte
Mancherorts wird dieser Rüstteil - insbesondere in Gottesdiensten mit Abendmahlsfeier - zur allgemeinen
Beichte entfaltet, indem Liturg / Liturgin eine Beichtfrage stellt:
"Ist
dies euer aufrichtiges Bekenntnis, und begehrt ihr Vergebung der Sünden um Christi willen, so antwortet: Ja."
Dem Bekenntnis der Schuld durch das „Ja“ folgt dann eine ausdrückliche Lossprechung, z.B.:
"Der
allmächtige Gott hat sich euer erbarmt um des heiligen Leidens, und
Sterbens und Auferstehens unseres Herrn Jesu Christi willen. In der Kraft
des Befehls, den der Herr seiner Kirche gegeben hat, verkündige ich euch:
Euch sind eure Sünden vergeben - im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen"
Eine solche Ausformung des Rüstgebetes zur Beichte
als fester Bestandteil der Liturgie ist
theologisch besonders umstritten. Mit Recht wird gefragt: Warum eine vorherige Lossprechung nötig
sein soll, wo doch die Lesungen und die Predigt Vergebung verkündigen und die
Sündenvergebung
durch das
Abendmahl ausdrücklich geschieht? Der ganze Gottesdienst ist Gnadenzuspruch
und Vergebung.
Schuld zu erkennen und zu bekennen ist ein wichtiges gottesdienstliches Element.
Die heilsame Wirkung des Opfertodes Christi
und die damit verbundene Sündenvergebung muss immer wieder Inhalt gottesdienstlicher Entfaltung sein.
Auf keinen Fall sollte aber der Eindruck entstehen, als müsse sich der Mensch erst
von Sünden „reinigen“, bevor er den Gottesdienst feiern darf.
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2 (Der liturgische Ort für das allgemeine Sündenbekenntnis)
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