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Allgemeines Sündenbekenntnis - Bußakt

Gestaltung und Entfaltung des Rüstgebets

Sündenbekenntnis gestalten

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Rüstgebet und Sündenbekenntnis gestalten

Spricht Liturg / Liturgin das Rüstgebet, so ist gerade bei diesem Gebet zu bedenken, dass sich das Beten im Gottesdienst vom persönlichen Beten unterscheidet.

Lange Satzperioden, allzu persönliche Bekenntnisse, poetische Formulierungen und eine Flut von Bildern sind für gemeinsame Gebete nicht gebracht.
Allgemein nachvollziehbare, bündige, kurze, leicht verstehbare Formulierungen sind angebracht, damit die Gottesdienstgemeinde still mitbeten kann.

Der Gemeinde ein Stichwort geben!
Soll die Gemeinde ab einer bestimmten Stelle eine Vergebungsbitte mitsprechen, so ist es notwendig, dass sie sich an ein gleichbleibendes Stichwort gewöhnen kann.

Solche Stichwörter sind z. B.:
"Lasst uns Gott um sein Erbarmen bitten!" / "Wir sprechen miteinander!" / "Erbarme dich unser und vergib uns!" / Ggf. muss das Gebet schriftlich vorliegen, um Unsicherheiten zu vermeiden.

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Die Gottesdienstgemeinde inhaltlich beteiligen!
Auch beim Rüstgebet / Sündenbekenntnis liegt es nahe, die Gemeinde mehr als nur mit der auswendig gesprochenen Bitte ("Der allmächtige Gott erbarme sich unser, ..."), zu beteiligen. / Das Empfinden der Ohnmacht und Hilflosigkeit und das Angewiesensein auf Gottes Gnade können Gemeindeglieder gut nachempfinden, in Worte fassen und konkretisieren. Sie können an Beispielen aufzeigen, wie dieses Empfinden durch eigene Erlebnisse (Flucht, Krankheit, Verlust von Angehörigen) sowie durch Berichte der Medien ausgelöst wurde.

Hier darf man seine persönlichen Anliegen äußern!
Im Gebet können Trauer, Ratlosigkeit, Sehnsucht geäußert werden. Solche Sätze können vorbereitetet sein oder spontan formuliert werden. In diesen Fällen können die Äußerungen durchaus persönlich sein, man versteht, dass dies authentische, persönliche Empfindungen sind und man wird sie für sich nachempfinden oder relativieren.

Gebetsanliegen vorher auf Zettel schreiben
Empfindungen der Schuld, des Versagens, der Belastung und Ohnmacht sind von Teilnehmenden vorher auf Zettel geschrieben worden. Sie werden vor dem Gottesdienst beim Liturgen / bei der Liturgin oder dem Vorbereitungskreis abgegeben, damit sie Berücksichtigung finden. In den Gruppenstunden der Gemeinde oder bei Besuchen (z.B. Geburtstagsbesuch oder Trauerbesuch) kann die Anfertigung dieser Zettel angeregt werden.

Die am Gottesdienst Teilnehmenden beteiligen sich mit eigenen Formulierungen.

Bekenntnisse vor dem Gottesdienst auswählen!
An der Pinnwand am Eingang des Kirchsaales hängen vorbereitete Zettel mit Schuldbekenntnissen - die Gottesdienstteilnehmenden wählen vor dem Gottesdienst selbst Bekenntnisse aus und legen sie zur Verlesung auf den Altar oder heften sie an ein Kreuz.

"Schuldsteine" werden beschriftet!
Eine Vorbereitungsgruppe beschriftet Steine mit Sätzen, die Schuld oder Belastungen verdeutlichen. Diese "Schuldsteine" liegen bereit, damit die Teilnehmenden sich (vor oder während des Gottesdienstes) Steine auswählen, auf denen sie ihre Situation wiederfinden. Diese werden während des Gottesdienstes als Schuldbekenntnis und zur Entlastung abgegeben. Sie werden z. B. auf den Altar oder auf ein am Boden liegendes Kreuz gelegt oder ein anderes Gemeindeglied nimmt Steine an sich - die Last wird damit symbolisch geteilt.

Beschriftete Zettel oder Steine können zur Auswahl ausliegen
Die oben beschriebenen Steine bzw. die Zettel können zu jedem Gottesdienst ausliegen, und die "Verlesung" kann zum festen Bestandteil der Liturgie werden. / Die Möglichkeit, dass die Gottesdienstteilnehmenden aus einer Vielzahl von Sätzen selbst "ihre Schuld" bzw. "ihre Belastung" auswählen, erfüllt die Funktion einer "Gewissensprüfung". Man darf sich selbst erforschen - muss sich nicht Vorwürfe machen lassen.

Das allgemeine Schuldbekenntnis als Gewissenserforschung

Eine solche "Gewissensprüfung bzw. Gewissenserforschung" kann auch angeregt werden, indem vor dem Rüstgebet in die meditative Stille hinein Fragen gesprochen werden, wie:

 

Formulierungshilfen zum Schuldbekenntnis aus dem Gotteslob

Bei der Formulierung von Sätzen mit möglicher Schuld ist das katholische Gebet- und Gesangbuch "Gotteslob" sehr hilfreich. Aufgrund der dort gefundenen Anregungen formulieren wir:

Enthält der Gottesdienst solche Abschnitte, bei denen die Teilnehmenden ihre persönlichen Empfindungen einbringen, empfiehlt sich ein Gottesdienstnachgespräch, bei dem ergänzt und erörtert wird.

Für das einleitende Gebet bei Beerdigungsfeiern, Trauergottesdiensten, Bestattungen zeige ich Ihnen in meinem Trauerportal zahlreiche ausformulierte Beispiele.

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Bußakt und Kyrie

Das Rüstgebet kann direkt in das Kyrie einmünden oder einzelne Abschnitte können mit gemeinsamen Kyrie-Rufen aufgenommen werden - siehe dazu das Kapitel "Kyrie".

Das Rüstgebet als Versöhnung mit Gott und den Mitmenschen
Bei Matthäus 5,23 u. 24 steht: "Wenn du deine Gabe auf dem Altar opferst und dort kommt dir in den Sinn, dass dein Bruder etwas gegen dich hat, so lass dort vor dem Altar deine Gabe und geh zuerst hin und versöhne dich mit deinem Bruder und dann komm und opfere deine Gabe." Diese Worte begründen den häufig zu findenden Vorschlag, sich vor dem Abendmahl gegenseitig Schuld einzugestehen und zu vergeben. Man zeigt damit: Wir möchten das Mahl nicht dadurch zur Farce machen, dass unser Leben im krassen Widerspruch zum Liebesopfer Jesu steht - wir beginnen nun, unser Alltagsleben dazu in Einklang zu bringen.

Gegenseitig vergeben!
Es gibt keinen Grund dafür, warum eine solche Übung der Versöhnung und gegenseitigen Vergebung nur auf Abendmahlsgottesdienste beschränkt sein soll. Sie kann auch in Gottesdiensten ohne Sakrament und bei Andachten als kurzer liturgischer Akt geschehen, indem man sich einfach die Hand reicht. / Man kann diese gegenseitige Vergebung entfalten, wobei z. B. kleine Gruppen gebildet werden, in denen man über Vorurteile, Schuld, Trennendes spricht und sich versöhnt. Letzteres empfiehlt sich für Gottesdienste in festen Gruppen, wo die Beteiligten sich kennen.

Schuldbekenntnisse sind keine "Reinigung"!
Man sollte das Bekenntnis von Schuld und die Versöhnungshandlungen nicht als Reinigung verstehen. Unsere Unzulänglichkeiten sind Gott bekannt und er nimmt uns gnädig an. Wir dürfen mit aller Schuld vor ihn treten. Damit verunreinigen wir nicht den Gottesdienst oder die Eucharistie. Aber wir zeigen mit einem Schuldbekenntnis, dass seine Liebe uns bewegt und nicht spurlos an uns und unserem Zusammenleben vorbeigeht.

Das Vaterunser als Rüstgebet
So, wie das Vaterunser als Zurüstung vor dem Abendmahl verstanden werden kann, hat es in besonderen Fällen auch hier im Eingangsteil des Gottesdienstes als Rüstgebet einen guten Platz. Damit diese Funktion deutlich wird, können die fünfte und sechste Bitte (Und vergib uns unsere Schuld / Und führe uns nicht in Versuchung) besonders hervorgehoben werden - indem sie z. B. als gesungener Rahmenvers zusätzlich vor und nach dem Gebet stehen.

 

Den Eingangsteil des Gottesdienstes zum Bußteil entfalten

An Bußtagen (wie Buß- und Bettag), in Zeiten der Besinnung, Vorbereitung und Umkehr (wie Passionszeit und Adventszeit) bietet es sich an, den gesamten Eingangsteil zum Bußteil auszuformen.

Neben den genannten Gestaltungselementen sollte dann der Psalm entsprechend gewählt sein - dies kann z. B. einer der sieben Bußpsalme (6, 32, 38, 51, 102, 130, 143) sein. Passende Lieder finden wir im Gesangbuch, insbesondere im Abschnitt Beichte unter der Rubrik Gottesdienst. Das "Christe, du Lamm Gottes" (EG 190.2) oder eines der Kyrielieder (EG 178.1-14) sind passende Erbarmungsrufe und werden ggf. mit Texteinschüben zur Litanei geformt.

In Bußgottesdiensten kein Gloria und Halleluja!
Der weihnachtliche Hymnus, "Ehre sei Gott in der Höhe" (Großes Gloria), entfällt dabei ganz oder er steht erst nach der Predigt oder im Abendmahlsteil. Ebenso unterbleibt das Halleluja, welches ursprünglich ein österlicher Jubelruf war. Lobgesänge werden so gewählt, dass sie in einen derart entfalteten Eingangsteil passen (z. B. "Allein Gott in der Höh ...", Vers 3, EG 179 oder "Der große Lobgesang", EG 180.1).

 

Gestik - Mimik - Haltung

Das Knien ist eine Haltung, die dem Bekenntnis der Schuld und der Ohnmacht körperlich Ausdruck verleiht.
Protestanten tun sich mit dieser Geste schwer. Doch auch in evangelischen Gottesdiensten sollte man das Niederknien, unter gewissen förderlichen Bedingungen, behutsam einführen? Es gibt sicherlich Teile im Gottesdienst, wo die aufrechte, stolze Haltung die angemessene ist. / Aber wir sagen doch nicht mit Stolz: "Ich bin hilflos und erbarmungswürdig!" Unsere körperlichen Äußerungen müssen gerade im religiösen Bereich stimmig sein, denn wir treten offen, ehrlich und ohne derartige Widersprüchlichkeiten vor Gott. Das Knien ist hier also eine sehr angemessene Körperhaltung!

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