Gnadenzusage -
Gnadenverkündigung - Sündenvergebung - Allgemeine Absolution - Lossprechung von den Sünden
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Geschichte und Bedeutung der Sündenvergebung im Gottesdienst
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Der richtige Ort der Lossprechung von den Sünden im Rahmen der Liturgie
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Ausgestaltung, Alternativen - Anregungen zur Gnadenzusage
Liturgiegeschichte und Bedeutung der Gnadenzusage
Welche Rolle spielte und spielt die allgemeine Absolution im Rahmen des Gottesdienstes?
Die Gnadenzusage in der Liturgiegeschichte
Die Gnadenzusage ist nicht für sich allein zu verstehen. Sie war und ist
Folge des Sündenbekenntnisses bzw. Rüstgebetes
und der Vergebungsbitte.
Das Sündenbekenntnis war in der Alten Kirche und
der Kirche des Mittelalters Sache der Amtsträger unter sich - die Gnade
sprachen sie sich gegenseitig zu. Die Gemeinde war nicht beteiligt.
Luther, der solche von der Gemeinde getrennten Zeremonien ablehnte,
strich diesen Teil. (Vergleiche dazu das Kapitel Rüstgebet.)
Erst im 19. Jahrhundert (altpreußische Agende von 1822) wird ein vom Pfarrer formuliertes Sündenbekenntnis
und eine von der Gemeinde gesprochene Vergebungsbitte, mit nachfolgender
Gnadenzusage des Pfarrers, aufgenommen. In späteren Gottesdienstordnungen wird dieser
Teil mit dem Kyrie und Gloria (Ehre sei Gott in der Höhe) zu folgender
Reihenfolge verbunden: Sündenbekenntnis
(Rüstgebet) > Kyrie > Gnadenverkündigung >
Gloria.
Die Rolle der Gnadenzusage in heutigen Agenden
Das aktuelle Evangelische Gottesdienstbuch (Agende
für die Evangelisch-Lutherische Kirchen und die
Unierten Kirchen
Deutschlands) sieht die Gnadenzusage nicht grundsätzlich vor. Das Rüstgebet / Sündenbekenntnis
kann bei dem Eingestehen der menschlichen Ohnmacht stehen bleiben - wie
wir unter der Überschrift „Rüstgebet“ erklärt haben.
Die frohe
Botschaft des Großen Gloria (... und Friede auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen) kann als
Heilszusage verstanden werden und die Gnadenzusage ersetzen. Zudem ist
der Gnadenzuspruch auch in den anderen Abschnitten des Gottesdienstes
(Lesungen / Predigt / Abendmahl) enthalten. Es bedarf der ausdrücklich
formulierten Gnadenzusage nicht. Aber wo es als sinnvoll empfunden wird,
kann die Heilszusage ausdrücklich verkündet werden. Auch das
Evangelische Gottesdienstbuch sieht diese Möglichkeit vor. Sie sieht
darin auch eine Möglichkeit zur Vorbereitung auf das Abendmahl.
Die allgemeine Beichte mit Lossprechung von den Sünden
Wenn das Rüstgebet zur
allgemeinen Beichte erweitert wird, so steht vor der Gnadenzusage die Beichtfrage. Sie kann lauten:
"Ist
dies euer aufrichtiges Bekenntnis und begehrt ihr Vergebung der Sünden um Christi willen, so antwortet: Ja."
Dem "Ja" der Gemeinde folgt die Lossprechung (Absolution):
„Auf
solch euer Bekenntnis verkündige ich euch die Gnade Gottes und spreche
euch anstatt und auf Befehl meines Herrn Jesus Christus die Vergebung aller eurer Sünden zu, im
Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“
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Gnadenzusage im Verlauf des Gottesdienstes
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