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Gnadenzusage - Gnadenverkündigung - Sündenvergebung - Allgemeine Absolution - Lossprechung von den Sünden

Hier auf Seite 1:

> Geschichte und Bedeutung der Sündenvergebung im Gottesdienst

Auf Seite 2: > Der richtige Ort der Lossprechung von den Sünden im Rahmen der Liturgie

Auf Seite 3: > Ausgestaltung, Alternativen - Anregungen zur Gnadenzusage

 

Liturgiegeschichte und Bedeutung der Gnadenzusage

Welche Rolle spielte und spielt die allgemeine Absolution  im Rahmen des Gottesdienstes?

 

Die Gnadenzusage in der Liturgiegeschichte

Die Gnadenzusage ist nicht für sich allein zu verstehen. Sie war und ist Folge des Sündenbekenntnisses bzw. Rüstgebetes und der Vergebungsbitte.

Das Sündenbekenntnis war in der Alten Kirche und der Kirche des Mittelalters Sache der Amtsträger unter sich - die Gnade sprachen sie sich gegenseitig zu. Die Gemeinde war nicht beteiligt. Luther, der solche von der Gemeinde getrennten Zeremonien ablehnte, strich diesen Teil. (Vergleiche dazu das Kapitel Rüstgebet.)

Erst im 19. Jahrhundert (altpreußische Agende von 1822) wird ein vom Pfarrer formuliertes Sündenbekenntnis und eine von der Gemeinde gesprochene Vergebungsbitte, mit nachfolgender Gnadenzusage des Pfarrers, aufgenommen. In späteren Gottesdienstordnungen wird dieser Teil mit dem Kyrie und Gloria (Ehre sei Gott in der Höhe) zu folgender Reihenfolge verbunden: Sündenbekenntnis (Rüstgebet) > Kyrie > Gnadenverkündigung > Gloria.

 

Die Rolle der Gnadenzusage in heutigen Agenden

Das aktuelle Evangelische Gottesdienstbuch (Agende für die Evangelisch-Lutherische Kirchen und die Unierten Kirchen Deutschlands) sieht die Gnadenzusage nicht grundsätzlich vor. Das Rüstgebet / Sündenbekenntnis kann bei dem Eingestehen der menschlichen Ohnmacht stehen bleiben - wie wir unter der Überschrift „Rüstgebet“ erklärt haben.

Die frohe Botschaft des Großen Gloria (... und Friede auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen) kann als Heilszusage verstanden werden und die Gnadenzusage ersetzen. Zudem ist der Gnadenzuspruch auch in den anderen Abschnitten des Gottesdienstes (Lesungen / Predigt / Abendmahl) enthalten. Es bedarf der ausdrücklich formulierten Gnadenzusage nicht. Aber wo es als sinnvoll empfunden wird, kann die Heilszusage ausdrücklich verkündet werden. Auch das Evangelische Gottesdienstbuch sieht diese Möglichkeit vor. Sie sieht darin auch eine Möglichkeit zur Vorbereitung auf das Abendmahl.

 

Die allgemeine Beichte mit Lossprechung von den Sünden

Wenn das Rüstgebet zur allgemeinen Beichte erweitert wird, so steht vor der Gnadenzusage die Beichtfrage. Sie kann lauten: 

"Ist dies euer aufrichtiges Bekenntnis und begehrt ihr Vergebung der Sünden um Christi willen, so antwortet: Ja."

Dem "Ja" der Gemeinde folgt die Lossprechung (Absolution):

„Auf solch euer Bekenntnis verkündige ich euch die Gnade Gottes und spreche euch anstatt und auf Befehl meines Herrn Jesus Christus die Vergebung aller eurer Sünden zu, im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“

weiter zu > Die Stellung der Gnadenzusage im Verlauf des Gottesdienstes

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© Dipl.-Päd., Pfarrer Frank Maibaum        http://www.frank-maibaum.de       Stand: 18. Januar 2012